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Blutungsneigung bei zahnärztlichen Eingriffen - ein aktuelles und relevantes Thema

Ein Gastbeitrag von Priv. Doz. Dr. med. habil. Christoph Sucker               

 

Vor zahnärztlichen wie auch operativen Eingriffen werden häufig Basistests der Blutgerinnung durchgeführt, um blutungsgefährdete Patienten zu identifizieren. Diese Diagnostik besteht typischerweise aus einer Bestimmung von Quickwert, aPTT sowie Thrombozytenzahl im Blutbild. Leider ist diese Diagnostik nicht sehr aussagekräftig und erfasst gerade die häufigsten Gerinnungsstörungen, von-Willebrand-Syndrom und Störungen der Plättchenfunktion nicht. Durch die o.g. Testverfahren werden schätzungsweise bis zu 90% aller Gerinnungsstörungen übersehen, so dass normale Befunde nicht gleichbedeutend mit einem geringen oder gar fehlendem Blutungsrisiko sind.

Um häufige Gerinnungsstörungen nachzuweisen, ist eine exakte Anamnese erforderlich und ggf. eine detailliertere Gerinnungsdiagnostik. Diese Leistungen können von einem Gerinnungszentrum erbracht werden. Die Spezialisierung auf das Gebiet der Hämostaseologie, der Lehre von den Gerinnungsstörungen, ermöglicht es, Ihr individuelles Blutungsrisiko genau einzuschätzen und detaillierte Empfehlungen zur Prävention von Blutungen abzugeben.

Hinweise auf ein gesteigertes Blutungsrisiko können sein:

  • Probleme bei früheren zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Eingriffen, insbesondere auch Blutungsprobleme bei Zahnextraktionen

  • Blutungsereignisse bei früheren operativen Eingriffen

  • spontane Blutungszeichen wie häufiges Nasenbluten, starke und verlängerte Regelblutung sowie ungewöhnliche Neigung zu blauen Flecken (Hämatomen)

  • Vorliegen einer Leber-und/oder Nierenerkrankung

  • vermehrte Blutungsneigung in der Familie

Wichtig ist ferner, dass zahlreiche Medikamente eine vermehrte Blutungsneigung bewirken können. Bei einer blutverdünnenden Therapie (Thrombozytenfunktionshemmung, Antikoagulation) kann sich die Frage ergeben, ob diese im Rahmen eines zahnärztlichen Eingriffs aufgrund des Blutungsrisikos ausgesetzt werden muss oder aufgrund des Thrombose- bzw. Embolierisikos ohne Gerinnungshemmung im Rahmen eines Eingriffs weiter fortzuführen ist. Dies erfordert eine strenge Nutzen-Risiko-Abwägung.

In dieser Angelegenheit arbeiten wir mit dem LaboMed Gerinnungszentrum Berlin zusammen:

Korrespondenzadresse:

Priv.-Doz. Dr. Christoph Sucker
LaboMed Gerinnungszentrum Berlin
Tauentzienstraße 7b/c
10789 Berlin
Telefon: 030-2128088-0
Telefax: 030-2128088-11

E-Mail: berlin@labomed.de    Web: www.labomed.de

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Eine oft gestellte Frage:

"Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für mich?"

Hier kann nicht generell mit "Ja" bzw. "Nein" geantwortet werden, es kommt auch auf die individuellen Vorstellungen an.

Dazu hilft als Orientierung für Inhalt + Umfang, sowie monatliche Beiträge die "Waizmann Tabelle 2011".                       

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...und hier: die Waizmann Tabelle für Kinder

und die Waizmann Checklisten für Kinder (PDF-Download)

 

Auch die Verbraucher-Zentrale hat Informationen herausgegeben.

>>> Zur Verbraucherzentrale Berlin

Orientiert sich die Zahnzusatzversicherung am Umfang / Inhalt der Regelversorgung, d.h. das "medizinisch notwendig, zweckmäßige, oder an der tatsächlichen Rechnung, die durch kosmetische Leistungen höher ausfallen kann, z.B. eine voll verblendete Krone an Stelle der Teilverblendung als Leistungsumfang der Regelversorgung.

Wird die Verblendung eines Zahnes außerhalb des sichtbaren Bereiches / der Verblendungsgrenze auch bezuschusst, z.B. auf einen "6er"?

Wird die höhere Labor-Rechnung akzeptiert, wenn statt Nichtedelmetall (NEM) eine höherwertige Goldlegierung zur Anwendung kommt?

Muss ich mit Abschlägen rechnen, gibt es Festzuschüsse?

Zugegeben, viele offene Fragen - Auf Wunsch beraten wir Sie gern individuell in einem vertraulichen Gespräch im geschlossenen Behandlungszimmer.

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